Bei Insolvenz kein Recht auf Anwalt
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Im so genannten Verbraucherinsolvenzverfahren besteht kein Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts. Es sei vielmehr Sache des Gerichts, den rechtsunkundigen Privatmann entsprechend zu beraten und zu betreuen, entschied das Landgericht Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss. Dies gelte auch, wenn etwa die Gläubiger jeweils anwaltlich vertreten seien. Eine Ausnahme komme allenfalls in Frage, wenn es im Einzelfall besondere Schwierigkeiten gebe. (Az.: 2 T 88/02).
Das Gericht wies die Beschwerde einer Schuldnerin ab, über deren Privatvermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Da ihre Gläubiger weitgehend anwaltlich vertreten waren, forderte sie vom Amtsgericht die Beiordnung eines Rechtsanwalts. Der Amtsrichter war dazu nicht bereit; das Landgericht schloss sich dieser Haltung an. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass ein Schuldner bei einem privaten Konkurs seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe wahrnehmen könne. Er habe daher lediglich dem Gericht eine besondere Fürsorgepflicht für den Betroffenen auferlegt.
Stadtzeitung Bad Nauheim Nr. 551 vom 07.06.2002
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