Sanierungsexpertin Dr. Nicole Essiger-Munk, Politikwissenschaftlerin
Start-Seite
Zur Person:
Aktuelles
Vita / Lebenslauf
Anschrift
Berufl. Aktivitäten:
Prüfinstitut GmbH
AM GmbH
Investor
Lehre:
Vorlesungen
Seminare / Vorträge
Wissenschaftsforum:
Morgenland-Kolumne
Forschung:
Wiss. Mitarbeiterin
Wissenschaftsforum
Staatssanierung
Thesen und Leitsätze
Hamburger Appell
Insolvenzstatistik
Forschungsaufenthalte
Insolvenz-Lexikon:
Blick nach Dubai:
Dubai: Banking Metropolis
Boersenlexikon Dubai (DIFC)
Prinzessin Haya und Europa
UAE German University
Publikationen:
Monographien
Insolvenzprophylaxe
Rezensionen
Artikel
Aufsätze
in Hochschulbibliotheken
in Gerichtsbibliotheken
Bücherbestellung
Sonstiges:
Kolumne:
Presse & Medien:
Pressetexte
Kontakt:
Impressum:
Druckversion Druckversion dieser Seite
 

Unsere Partnerseite des Prüfinstitut Bad Nauheim:
www.Pruefinstitut.info

Domains zu dieser Internetseite:
www.Wissenschaftsforum.org
www.Sanierung-Dubai.de

Endlich die Rettung für geprellte Immobilienkäufer

Der Bundesgerichtshof entscheidet dass das Verbraucherschutzurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 bundesweit angewendet werden muss. Banken müssen sich auf enorme Rückzahlungen einrichten
- BGH 09.04.2002 XI ZR 91/99 - Bürger kommen zu ihrem Recht

 - Von Dr. Nicole Munk, Wirtschaftsjuristin -

Für zehntausende geprellter Immobilienkäufer in Deutschland war der 09.04.2002 ein wichtiges Datum. An diesem Tag entschied der Bundesgerichtshof – XI ZR 91/99 -, dass das Verbraucherschutzurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 – C 481/99 – von den deutschen Gerichten bundesweit angewendet werden muss. Der Europäische Gerichtshof hatte - wir berichteten darüber in unserer Ausgabe vom 02. Februar 2002 (Stadtzeitung Bad Nauheim: "Kämpfen für Rechte geschädigter Käufer" Nr. 28, S. 29) im Dezember 2001 geurteilt, dass Immobilienkäufer in der Europäischen Gemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung auch heute noch den Darlehensvertrag nach eigenem Ermessen widerrufen können.

Nach drei Jahren Kampf folgen
der Europäische Gerichtshof und
der Bundesgerichtshof dem
Rechtsstandpunkt des
Prüfinstitutes Bad Nauheim und
seiner Interessengemeinschaft
geschädigter Immobilienkäufer!

Mit aller Macht wollten die Banken seither verhindern, dass der Bundesgerichtshof den europäischen Richterspruch für Deutschland umsetzt. Wäre es nach den Bankenvertretern gegangen, dann hätten die geprellten Kunden von den Banken gar keinen Schadensersatz erhalten, sondern wären auf einen endlosen Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Amtspflichtverletzung verwiesen worden; die Banken wären auf diese Weise "fein raus". Mit gezielten Publikationen aus Bankenkreisen sollte das Meinungsbild der obersten Karlsruher Zivilrichter noch beeinflußt werden. Interessenverbände der Banken übten Druck aus, um in letzter Sekunde das Verbraucherschutzrecht doch noch zu kippen.

Doch daraus wurde nichts:

Der Bundesgerichtshof führt in seiner Begründung vom 09.04.2002 aus, dass die europäische Haustürgeschäfterichtlinie eine richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Haustürwiderrufsgesetzes gebiete. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das nichts anderes, als dass das für den Verbraucher günstigere europäische Recht Vorrang vor dem allzu bankenfreundlichen deutschen Recht hat. Danach kommt es jetzt auch nicht mehr darauf an, ob ein Darlehensvertrag in der Wohnung oder am Arbeitsplatz abgeschlossen worden ist oder dort nur angebahnt wurde. In beiden Fällen (Abschluss oder Anbahnung) kann der Kunde jetzt seine Willenserklärung widerrufen. Die deutschen Gerichte legen also das deutsche Recht unter Berücksichtigung des europäischen Verbraucherschutzes für den geschädigten Käufer aus.

Das Prüfinstitut Bad Nauheim
hat für die Rechtsposition der
Anleger gekämpft! Ein voller Erfolg
für Anleger - und Verbraucherschutz.

Das Prüfinstitut Bad Nauheim, das in derartigen Schadensfällen eng mit einer auf diese Fälle spezialisierten Frankfurter Fachanwaltskanzlei zusammenarbeitet und erfolgreich Interessengemeinschaften organisiert, sieht sich in der eigenen, seit Jahren mit Nachdruck vertretenen, Rechtsauffassung durch die obersten Richter in Luxemburg und Karlsruhe bestätigt.

Jetzt ist für die Banken Zahltag!
Geld und Zinsen fließen an
die Bürger zurück!

Tausenden Geschädigten bleibt jetzt
der Weg zum Insolvenzgericht erspart!

Der Widerruf des Kunden macht den Darlehensvertrag unwirksam. An seine Stelle tritt ein so genanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis, das vorsieht, die beiderseitig empfangenen Leistungen bzw. das Erlangte zurückzugewähren. Für die Banken bedeutet dies jetzt ein schlechtes Geschäft, weil sie den Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden verlieren und die Darlehen ausbuchen müssen. Außerdem müssen die Banken alle Darlehensraten an den Kreditnehmer zurückerstatten. Für viele Käufer sind die Urteile aus Luxemburg und Karlsruhe die Rettung in letzter Minute; sonst wäre oft nur noch das Verbraucherinsolvenzverfahren übrig geblieben. Für unsere Bürger, die in der Mehrzahl ein Leben lang gearbeitet und gespart haben, würde das eine sozial völlig unzuträgliche Situation bedeuten.

Jeder Käufer der eine derartigen Immobilie, ein "Fass ohne Boden" gekauft hat, sollte prüfen, ob bei ihm die Anbahnung des Vertragsschlusses in Gesprächen zu Hause oder am Arbeitsplatz begonnen hatte. Wenn ja, stellt sich die Frage, ob die Banken oder die Makler den Käufer eine Widerrufsbelehrung haben unterschreiben lassen. War die Unterschrift formgerecht? War die Belehrung inhaltlich richtig? Von der Beantwortung dieser Fragen hängt ab, ob und wie schnell die Darlehensverträge aufgelöst werden können.

Zug-um-Zug erhalten die Banken jetzt dasjenige zurück, was sie in den Jahren zuvor ihren Kunden über die Immobilienvertriebe so nachdrücklich und mit allen Methoden der Verkaufspsychologie als angeblich so erstrebenswert empfohlen hatten: Die Mieteinnahmen aus der Vergangenheit, die künftigen Mieteinnahmen und die Immobilien selbst. Die zweifelhaften Immobilien und die finanzielle Unterdeckung aus den Mieten landen jetzt wieder dort, wo die Probleme eigentlich geschaffen und in Hochglanzbroschüren zur Täuschung der Käufer versteckt wurden: Bei den Banken selbst.

Individuelle Überprüfung der Rechtslage
durch spezialisierte Fachanwälte bleibt notwendig!

Weil das Juristendeutsch kompliziert ist, sollten betrogene Anleger nicht unüberlegt handeln. Der Weg zu einer Befreiung aus diesen Verträgen ist noch immer kein Spaziergang, so das Prüfinstitut Bad Nauheim. Keiner darf sich vorstellen, dass die betroffenen Banken von selbst dazu übergehen, die fehlgeschlagenen Verträge freiwillig rückabzuwickeln. In den meisten Fällen haben die Banken entweder überhaupt keine Belehrung über das Widerrufsrecht erteilt oder die Belehrung war inhaltlich falsch. Dann bestehen gute Chancen für die geprellten Käufer, sich aus diesen Verträgen zu befreien. Jetzt kommen die Bürger zu ihrem Recht!

Erschienen in der Sz BN am 12.04.2002.

Weiterführende Links:

Prüfinstitut GmbH - Rückabwicklung von Schrottimmobilien unter http://www.pruefinstitut.info

Fragebogen "Schrottimmobilien" (Pdf) und Hilfe für Immobiliengeschädigte

Suche
Heute ist der
Aktuelle News
06.04.2010
Aufrüstung in Greentec wie Sonnenkraftwerke ist das Gebot der Stunde. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag in dem das Tote Kapital, gebündelt in Waffen und Kriegsstrukturen zur Reinvestition empfohlen wird. Europäische Währungskrise und der Kampf gegen Staatsinsolvenzen dürfen nicht von Grundsätzen der Insolvenzprophylaxe ablenken.
23.03.2010
Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate werden die Weltwirtschafts schnell überwinden. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag der die finanziellen Ressourcen und geostrategische Lagevorteile analysiert – Inspiration für die Vorstellungskraft der Schlagzeilenschreiber von BILD-Zeitung und Boulevard.
09.03.2010
Sisyphusaufgabe für die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag der sich mit der Verteidigung erreichter Standards beschäftigt, die wegen Kapitalmangel auf dem Spiel stehen. Unabhängige Sanierungsexperten bauen auf den Masterplan zur Sanierung der Weltwirtschaft 2010.
22.02.2010
Ökonomische und fiskalische Gewichte haben sich zu Gunsten der Golfstaaten und der asiatischen Welt verschoben. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag der sich mit den Konsequenzen unzureichender deutscher Bildungs- und Subventionspolitik beschäftigt und die ökonomischen Kräfte der VAE analysiert.
08.02.2010
In den VAE und Dubai sind Infrastrukturmaßnahmen für einen der modernsten Staaten weltweit realisiert. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag zu den Folgen der Geldvernichtung – Ernst Munk bekennt sich zu den Sanierungskonzeptionen in den Golfstaaten.
05.02.2010
Buchempfehlung zum Ausweg aus der Finanzkrise und der Euro-Rettung im Wirtschaftsmagazin des Bundes der Steuerzahler erschienen – Steuerzahlerbund unterstützt die Autoren Munk und Essiger in der Forderung Steuergeldverschwendung als konkreten Straftatbestand einzuführen.
30.01.2010
Einen Crash 2010 des Wohlfahrts- und Sozialstaat würde Weltwirtschaft nicht überleben. Morgenland-Magazin.com veröffentlicht Beitrag der sich gegen die Zerschlagungsphilosophie der Insolvenzverwaltergilde wendet und die Denkweisen der Sanierungsexperten befürwortet.