Zwei von drei Vätern drücken sich um die Alimente!
Unterhalt ist Pflicht!
Zahlen bitte!
Die väterliche Zahlungsmoral ist miserabel: Nur jeder Dritte kommt seiner Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern regelmäßig nach.
Alimente ein ewiger Zankapfel zwischen geschiedenen Paaren. Wen wundert es auch: Viele Scheidungen gehen in einem unversöhnlichen Ton über die Bühne, die seelischen Verwundungen sind groß, Ärger und Wut schwinden oft nach Jahren nicht. Und auch Rachegelüste spielen eine Rolle. Wenn ein Mann wegen einer Jüngeren seine Frau und die Kinder sitzen lässt, dann ist die Versuchung groß, diesen Kerl finanziell bis aufs Blut auszusaugen. Umgekehrt wehrt sich mancher Mann mit Händen und Füßen dagegen, auch nur einen Pfennig herauszurücken, wenn die Frau gut situiert in neuer Beziehung lebt, während er selbst sich aufs Notwendige beschränken muss. Alimente da kochen die Gemüter hoch.
Und doch gibt es zumindest an der Unterhaltspflicht für die Kinder nichts zu deuteln und nichts zu kritteln. Die Düsseldorfer Tabelle, nach der die Höhe der Alimente berechnet wird, gilt und muss von den Männern und den wenigen Frauen akzeptiert werden, sofern sie zum Zahlen in der Lage sind. Es ist deshalb nicht hinnehmbar, dass die Unterhaltsflucht noch immer als Kavaliersdelikt behandelt wird und dass die vielen Frauen und wenigen Männer kaum Beistand bekommen, wenn es darum geht, ihre Ansprüche einzufordern und durchzusetzen.
Ein echter Skandal ist es, dass die Vorschusskasse kaum Anstrengungen unternimmt, um gezahlte Unterhaltsgelder zurückzuholen. Zahlungsunwillige müssen sich nur für kurze Zeit tot stellen, und schon lässt die Behörde die Sache im Sand verlaufen. Das Problem ist bekannt: Warum soll sich die Stadt anstrengen und sogar noch in Personal investieren, wenn die eingetriebenen Gelder dann zu zwei Dritteln dem Land und zu einem Drittel dem Bund zugute kommen? Dem Bürger aber ist dies völlig schnurz, hier werden Steuergelder auf leichtfertige Weise und ohne Not verschleudert. Eine schnelle Einigung zwischen Kommunen, Land und Bund ist deshalb Pflicht die Gemeinden könnten zum Beispiel an den erhöhten Einnahmen beteiligt werden.
Dass ein weitaus höherer Geldrücklauf allein durch engagierten Einsatz möglich ist, beweist das Beispiel der Eintreiber die von allen geschiedenen Männern des Landes gefürchtet sind.
Ich meine: Zu wenig Personal rechtfertigt nicht diesen Umgang mit Steuergeldern wie überhaupt der Umgang mit der Unterhaltspflicht ein Skandal ist
Stadtzeitung Bad Nauheim Nr. 510 vom 10.08.2001
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